Frauen, Mädchen und LGBTIQ+Personen sind auf der Flucht besonderen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt, Ausbeutung, Menschenhandel sowie unsichere Bedingungen auf Fluchtwegen und in Unterkünften.
Viele Frauen und Mädchen fliehen vor geschlechtsspezifischer Gewalt oder Verfolgung, darunter Zwangsheirat, religiöser Zwang, sexualisierte Gewalt, politische Verfolgung sowie Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auf der Flucht und nach der Ankunft können weitere Belastungen entstehen. Traumatische Erfahrungen, Angst vor Behörden, Sorge um den Aufenthaltsstatus, Abhängigkeiten von Partner*innen, Familienangehörigen oder Unterstützungssystemen sowie fehlende Informationen über Rechte und Schutzmöglichkeiten erschweren oft den Zugang zu Hilfe. Dadurch bleiben Gewalterfahrungen mitunter unsichtbar und Schutzbedarfe werden nicht ausreichend erkannt.
Gerade deshalb braucht es Unterstützungsangebote, die Schutz, Stabilisierung und Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellen. Frauen- und Mädchenberatungsstellen setzen sich in ihrer Arbeit dafür ein, dass die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen von Frauen und geschlechtlichen Minderheiten mit Fluchterfahrung in den Mittelpunkt gestellt werden und ihre Stimmen gehört sowie ihre Rechte geschützt werden. Sie unterstützen Frauen und Mädchen dabei, mit belastenden Erfahrungen umzugehen und Zugänge zu Information, Schutz und Unterstützung zu finden.
Damit Schutz vor Gewalt wirksam wird, braucht es neben spezialisierten Beratungsangeboten auch klare rechtliche Rahmenbedingungen, die diskriminierungsfrei umgesetzt werden.
Schutz durch Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Die Europäische Union ist der Konvention 2023 beigetreten; für die EU ist sie am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. Damit ist der Schutz vor Gewalt nicht nur in Österreich, sondern auch auf EU-Ebene rechtlich verankert.
Für Frauen und Mädchen mit Fluchterfahrung ist besonders wichtig, dass dieser Schutz diskriminierungsfrei umzusetzen ist. Er gilt für alle Frauen und Mädchen – auch für asylsuchende Frauen und Mädchen sowie für jene ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Die besonderen Schutzbedarfe von geflüchteten Frauen und Mädchen rücken dadurch auch rechtlich stärker in den Fokus.
Weiterführende Informationen zu Flucht, Schutzbedarfen und rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich beim UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR.

