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Flucht

Flucht ist für Frauen, Mädchen und LGBTIQ+-Personen häufig mit besonderen Risiken verbunden. Sie sind überdurchschnittlich von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt, Ausbeutung, Menschenhandel und anderen Formen von Gewalt betroffen. Unsichere Bedingungen auf Fluchtwegen, in Unterkünften oder in Aufnahmesituationen können den Zugang zu Schutz und Unterstützung zusätzlich erschweren.

Viele Frauen und Mädchen fliehen vor geschlechtsspezifischer Gewalt oder Verfolgung, darunter Zwangsheirat, religiöser Zwang, sexualisierte Gewalt, politische Verfolgung sowie Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität.

Auf der Flucht und nach der Ankunft können weitere Belastungen entstehen. Traumatische Erfahrungen, Angst vor Behörden, Sorge um den Aufenthaltsstatus, Abhängigkeiten von Partner*innen, Familienangehörigen oder Unterstützungssystemen sowie fehlende Sprachkenntnisse und Informationen über Rechte und Schutzmöglichkeiten erschweren oft den Zugang zu Hilfe. Dadurch bleiben Gewalterfahrungen mitunter unsichtbar und Schutzbedarfe werden nicht ausreichend erkannt.

Damit Schutz vor Gewalt für alle gleichermaßen wirksam wird, braucht es neben spezialisierten Unterstützungsangeboten auch klare rechtliche Rahmenbedingungen. Diese müssen diskriminierungsfrei umgesetzt werden und den unterschiedlichen Lebensrealitäten sowie spezifischen Schutzbedarfen von Frauen, Mädchen und LGBTIQ+-Personen mit Fluchterfahrung Rechnung tragen.

Schutz durch die Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Die Europäische Union ist der Konvention 2023 beigetreten; für die EU ist sie am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. Damit ist der Schutz vor Gewalt nicht nur in Österreich, sondern auch auf EU-Ebene rechtlich verankert.

Für Frauen und Mädchen mit Fluchterfahrung ist besonders wichtig, dass dieser Schutz diskriminierungsfrei und uneingeschränkt umgesetzt wird. Er gilt für alle Frauen und Mädchen – auch für asylsuchende Frauen und Mädchen sowie für jene ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Damit wird rechtlich unterstrichen, dass Schutz vor Gewalt unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Fluchterfahrung gewährleistet werden muss.

Vertiefende Informationen zu Flucht, Schutzbedarfen und rechtlichen Rahmenbedingungen stellt das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR zur Verfügung.