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Positionen und Handlungsbedarf in Österreich

Cyber-Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2026
Unsere Einschätzung ist, dass eine klare Abgrenzung zwischen häuslicher, sexualisierter und digitaler Gewalt in ein paar Jahren nicht mehr geben wird – weil alle geschlechtsspezifischen Gewaltformen digitale Komponenten haben.
Wir kritisieren die nach wie vor oft vorgenommene Trennung zwischen „analoger“ und „online“ Gewalt: Digitale Gewalt hat reale Auswirkungen auf die Betroffenen. Es ist wichtig, jede Gewalterfahrung ernst zu nehmen, Betroffenen keine Schuld zu geben, Beratung und Prävention zu stärken. Die Istanbul Konvention gilt auch für den digitalen Raum.

Die nachfolgenden Forderungen können hier auch als PDF-Datei heruntergeladen werden.


Handlungsbedarfe aus Sicht des Dachverbands

Vorhandene Expertisen stärken und erweitern

  • Hilfreich in der Beratung gewaltbetroffener Frauen wären momentan vor allem ein Unterstützungssystem der Frauen- und Mädchenberatungsstellen, das sicher finanziert und so ausgestattet ist, dass sie mit der Digitalisierung Schritt halten können und neben der eigentlichen Beratung auch Kapazitäten für Präventionsangebote und Öffentlichkeitsarbeit haben. Die Berater*innen aus Beratungsstellen und Frauenhäusern setzen sich einem hohen Risiko aus, selbst zum Ziel von (digitalen) Angriffen zu werden. Die Arbeitsbedingungen können verbessert werden, wenn die Mitarbeitenden ihre Privatadressen leichter vor Veröffentlichung schützen könnten (sog. Auskunftssperre).
  • Deswegen empfehlen wir die Verpflichtung zu Fortbildungen für alle relevanten Berufsgruppen umzusetzen: Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Richter*innen, Anwält*innen. Das technische Wissen und Medienkompetenzen müssen regelmäßig aktualisiert und in die bestehende Expertise zum Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt integriert oder bei verlässlichen externen Expert*innen abgerufen werden können.
  • Eine große Zahl von Berater*innen werden im aktuellen DFMBProjekt „Gemeinsam gegen Cybergewalt. Gemeinsam gegen KI-basierter Gewalt“ zu Beratung bei Cyber-Gewalt geschult. Es gibt sehr viele Anfrage zu dem Thema. Die Projektzeit ist begrenzt bis Ende 2026. Es kristallisiert sich außerdem zunehmend der Bedarf an IT-Expertise für besonders komplexe oder umfangreiche Fälle von Cyber-Gewalt heraus, z.B. in Form von Technikkompetenzzentren für geschlechtsspezifische Cyber-Gewalt. Diese sollten zum einen für das professionelle Unterstützungssystem und Betroffene ansprechbar sein, um Gefährdungen zu analysieren. Gleichzeitig sollten diese gewaltbetroffenen Frauen dabei unterstützen ihre Geräte und Accounts zu sichern und gerichtsfeste Beweise festzuhalten.
  • Zudem brauchen Frauen- und Mädchenberatungsstellen zusätzliche finanzielle Mittel für das Hinzuziehen von IT-Fachpersonen und die Absicherung der eigenen technischen Ausstattung und digitalen Infrastruktur.

Strafverfolgung und Justiz

Die Strafverfolgung Cyber-Gewalt steckt – trotz gesetzlicher Nachbesserungen in den letzten Jahren – in den Kinderschuhen. Viele Betroffene, aber auch Täter, haben das Gefühl, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist. Das erhöht die Gewaltbereitschaft bei den Tätern.
Ein Grund für mangelnde Strafverfolgung sind fehlende spezifische Kenntnisse zu digitalen Phänomenen sowie mangelnde Kapazitäten bei den Strafverfolgungsbehörden. Zusätzlich wird den Betroffenen häufig eine Mitschuld an der erlebten Gewalt zugeschrieben, was die Anzeigebereitschaft verringert. Betroffene von Cyber-Gewalt berichten außerdem immer wieder, dass sie bei der Polizei auf eine große Ratlosigkeit im Umgang mit digitaler Technik konfrontiert sind, z.B. bei Fragen der Sicherung von Beweisen, die sich auf Smartphones befinden.

  • Wir empfehlen, dass die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden mehr IT-forensische Kapazitäten aufbauen, ihre technische Ausstattung und Medienbildung
    verbessert werden, damit die Verfolgung bei Cyber-Gewalt nicht bereits an der Beweissicherung scheitert.
  • Seit vielen Jahren gibt es in Österreich bei Polizei und teils auch Justiz Einheiten, die auf häusliche Gewalt oder Sexualstraftaten spezialisiert sind. Diese sind bestenfalls sensibilisiert im Umgang mit Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt, kennen sich aber nur eingeschränkt mit der neu hinzugekommenen digitalen Komponente dieser Gewalt in Beziehungen aus. Daneben gibt es Einheiten, die in den letzten Jahren speziell zur Bekämpfung von Cybercrime-Delikten eingerichtet wurden. In diesen Einheiten befindet sich wichtiges Fachwissen über IT-Anwendungen und die Möglichkeiten der digitalen Technik; dort werden aber keine Fälle geschlechtsspezifischer Cyber-Gewalt bearbeitet, sondern beispielsweise digitale Angriffe auf Wirtschaftsunternehmen.
  • Wir empfehlen dringend, dass diejenigen Personen bei Polizei und Justiz, die mit Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt befasst sind, zur digitalen Komponente dieser Gewalt fortgebildet werden müssen und bei Bedarf das Wissen der Kolleg*innen aus den Abteilungen Cyber-Crime hinzuziehen können.

Forschung

Die Datenlage zu Cyber-Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor unzureichend. Umfassende Daten wären notwendig, um evidenzbasierte Maßnahmen zu setzen.

  • Wir empfehlen deshalb, mehr aussagekräftige Studien über die Ausprägung geschlechtsspezifischer Cyber-Gewalt durchzuführen, um Ausmaß und digitale Formen von Partnerschaftsgewalt, Stalking und sexualisierter Gewalt zu
    erfassen.
  • Jegliche Prävalenzstudie zu Gewalt gegen Frauen sollte dringend auch digitale Aspekte geschlechtsspezifischer Gewalt detailliert und regelmäßig abfragen.
  • Es lässt sich bereits jetzt sagen, dass die Anzahl geeigneter Tatmittel und Verbreitungswege mit der Digitalisierung weiterwachsen. Internationale Forschungsergebnisse weisen schon jetzt durchaus auf eine Zunahme einzelner Formen geschlechtsspezifischer Cyber-Gewalt hin, beispielsweise bildbasierter digitaler Gewalt in Form von Deep Fakes (insbesondere die Bildmanipulation von pornografischem Material). Um Strategien gegen diese Formen der Gewalt zu entwickeln und zu finanzieren, benötigt es aussagekräftige Zahlen zur Verbreitung. Ein regelmäßiges Monitoring der Entwicklungen unterschiedlicher Gewaltformen ließe sich ggf. durch die Einrichtung von Meldestellen erreichen, bei der Betroffene ihre Fälle auch unabhängig von einer Anzeige melden können.

Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung und Prävention

Eine größere Sichtbarkeit von Cyber-Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist notwendig und hat in der Vergangenheit bereits auch konkrete Wirkung gezeigt.

  • Viele Betroffene erfahren über Cyber-Gewalt über Social Media: Es ist wichtig, dass Betroffenen die Unterstützung suchen, eine professionelle Beratung in Form von Frauen- und Mädchenberatungsstellen zur Verfügung steht. Kampagnenarbeit muss immer Hand in Hand mit der Finanzierung von Beratungsangeboten für Frauen und Mädchen gehen.

Verantwortung von Plattformbetreiber*innen und Internetfirmen

  • Es braucht an den Interessen Gewaltbetroffener orientierte Handlungsempfehlungen, wie Entwickler*innen und Hersteller*innen von Hard- und Software mehr Verantwortung für gewaltschutzrelevante Sicherheitsstandards ihrer Produkte übernehmen können.
  • Wir empfehlen, die Pflicht zu funktionierenden Meldewegen in sozialen Netzwerken, bei Seitenbetreiber*innen, Anbieter*innen von Online-Diensten sowie Software- und Produktentwickler*innen, wenn mit ihrem Produkt (bspw. Bildbasierter KI-Programme, Stalkerware, Ortungsdienste oder Heimweg-Apps) Cyber-Gewalt und damit verbunden, andauernde Kontrolle über eine Person ausgeübt werden kann.
  • Für den Vertrieb von Produkten und Software, die es einer gewaltausübenden Person ermöglichen, Cyber-Gewalt und andauernde Überwachung elektronischer Geräte unerkannt auszuüben, empfehlen wir eine Pflicht zur Kennzeichnung. KI-basierte Fotos und Videos müssen gekennzeichnet werden. Auch wären beispielsweise eine Information beim Herunterladen von Apps, dass mit dieser App auch strafbare Handlungen ausgeübt werden können, sowie eine regelmäßige Informationsbenachrichtigung an die Nutzer*innen der Endgeräte sinnvoll.